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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography

 

1. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und

sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der

Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie

gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei

Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder

in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder,

gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf

sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des

ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder M.ngelrügen hinsichtlich des vom Fotografen

ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und

technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche .nderungswünsche des

Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen

abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht

ist.

5. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau

und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern

jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind

dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

7. Andy Bachmann behält immer eine Kopie des Bildmaterials, der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften

Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende

Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

8. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber

erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

 

2. Offerten, Anfragen

9. Offerten gelten als verbindlich. Vom Kunden gewünschte Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht

enthalten sind oder durch die Andy Bachmann aus vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich sind, werden

zusätzlich in Rechnung gestellt. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit.

10. Die Preisangaben in Preislisten, Inseraten, Website und anderen schriftlichen Angeboten sind unverbindlich. Es

gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und/oder diejenigen in einer von Andy Bachmann

Photography abgefassten schriftlichen Auftragsbestätigung.

11. Sämtliche Angebote auf der Website von Andy Bachmann Photography (AndyBachmann.ch) sind unverbindlich.

Andy Bachmann behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

12. Offerten werden vom Andy Bachmann in der Regel innert 2 Tagen erstellt und haben, sofern nichts anderes

erwähnt, eine verbindliche Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

13. Eine definitive Auftragsvereinbarung kommt erst zustande, wenn diese durch beide Parteien bestätigt wurde und

ggf. eine Anzahlung überwiesen wurde.

14. Andy Bachmann behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, zurücktreten bzw. bestimmte Bedingungen an die Aufträge zu knüpfen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography

 

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

15. Andy Bachmann steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

16. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte

Werke im Sinne des URG handelt.

17. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der

Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung

sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte

werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den

Fotografen über.

18. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für

Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die

Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

 

4. Preise / Zahlung / Honorare

19. Die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken [CHF].

Preisänderungen sind vorbehalten

20. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich

nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website von Andy Bachmann zu finden sind. Das Honorar

versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

21. Die Endabrechnung erfolgt zusammen mit der Produktelieferung und ist zahlbar innert 30 Tagen netto.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall

entfällt der Postversand.

22. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.

zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten

(auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

23. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-

Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Andy Bachmann.

24. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

25. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten

zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

26. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird

ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche

Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

27. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge

höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Andy Bachmann Photograph eine angemessene Erhöhung

des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch

Schadensersatzansprüche geltend machen.

28.Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Andy Bachmann vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag

zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Andy Bachmann zu zahlen. Gesetzliche

Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder

Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

 

5. Reisekosten, sonstige Kosten

29. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich

vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:

je gefahrenem km 0,70 CHF

je Stunde Fahrzeit 40,00 CHF

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich

entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

30. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind

nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Haftung

31.Gegen den Fotografen / Andy Bachmann gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der

Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss

sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des

Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit

grosser Sorgfalt.

Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Todesfall in der Familie,

Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der

Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden

Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund Krankheit, Todesfall in der

Familie, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen),

höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um

einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch

nicht. Bei einem technischem Ausfall der gesamten oder teile der Fotoaurüstung, bemüht der Fotograf für ein

Ersatz, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

32. Andy Bachmann haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf

keinen Ersatz.

33. Andy Bachmann ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben,

Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

34. Andy Bachmann haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der

Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und

Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.

35. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des

Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine

Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein

Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

36. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes

schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei

abgenommen.

37. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrösserungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der

Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art

auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist

ierdurch nicht berechtigt.

38. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der

Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography

39.Andy Bachmann übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte,

es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

40. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von mir angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche

zu, es sei denn, die Lieferverzögerung wurde von mir oder einer meiner Zulieferfirmen grob fahrlässig oder

vorsätzlich verursacht.

41. Meine Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz grob fahrlässiger oder vorsätzlich verschuldeter

Schäden beschränkt. Bei Verlust oder Beschädigung von Filmen, Negativen und digitalen Speichermedien

beschränkt sich meine Ersatzpflicht darauf, neues Filmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa

bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.

 

7. Nebenpflichten

42. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen den Andy Bachmann übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungsund

Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur

Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser

Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

8. Datenschutz

43. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.

Andy Bachmann Photograph verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen

Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Schlussbestimmungen

44. Es gilt das Recht der Schweiz, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.

Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

45. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

46. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 15.09.2013. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography

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