Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography
1. Allgemeines
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und
sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der
Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie
gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei
Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder
in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder,
gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf
sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des
ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder M.ngelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche .nderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht
ist.
5. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind
dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
7. Andy Bachmann behält immer eine Kopie des Bildmaterials, der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften
Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende
Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
8. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
2. Offerten, Anfragen
9. Offerten gelten als verbindlich. Vom Kunden gewünschte Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht
enthalten sind oder durch die Andy Bachmann aus vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich sind, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit.
10. Die Preisangaben in Preislisten, Inseraten, Website und anderen schriftlichen Angeboten sind unverbindlich. Es
gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und/oder diejenigen in einer von Andy Bachmann
Photography abgefassten schriftlichen Auftragsbestätigung.
11. Sämtliche Angebote auf der Website von Andy Bachmann Photography (AndyBachmann.ch) sind unverbindlich.
Andy Bachmann behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
12. Offerten werden vom Andy Bachmann in der Regel innert 2 Tagen erstellt und haben, sofern nichts anderes
erwähnt, eine verbindliche Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
13. Eine definitive Auftragsvereinbarung kommt erst zustande, wenn diese durch beide Parteien bestätigt wurde und
ggf. eine Anzahlung überwiesen wurde.
14. Andy Bachmann behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, zurücktreten bzw. bestimmte Bedingungen an die Aufträge zu knüpfen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
15. Andy Bachmann steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
16. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Werke im Sinne des URG handelt.
17. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen über.
18. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für
Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die
Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.
4. Preise / Zahlung / Honorare
19. Die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken [CHF].
Preisänderungen sind vorbehalten
20. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website von Andy Bachmann zu finden sind. Das Honorar
versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
21. Die Endabrechnung erfolgt zusammen mit der Produktelieferung und ist zahlbar innert 30 Tagen netto.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall
entfällt der Postversand.
22. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
23. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-
Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Andy Bachmann.
24. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
25. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
26. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
27. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Andy Bachmann Photograph eine angemessene Erhöhung
des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
28.Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Andy Bachmann vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag
zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Andy Bachmann zu zahlen. Gesetzliche
Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder
Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
5. Reisekosten, sonstige Kosten
29. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich
vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,70 CHF
je Stunde Fahrzeit 40,00 CHF
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
30. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Haftung
31.Gegen den Fotografen / Andy Bachmann gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss
sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des
Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit
grosser Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Todesfall in der Familie,
Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der
Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund Krankheit, Todesfall in der
Familie, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen),
höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um
einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch
nicht. Bei einem technischem Ausfall der gesamten oder teile der Fotoaurüstung, bemüht der Fotograf für ein
Ersatz, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
32. Andy Bachmann haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf
keinen Ersatz.
33. Andy Bachmann ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben,
Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
34. Andy Bachmann haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und
Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
35. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine
Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein
Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
36. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei
abgenommen.
37. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrösserungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der
Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art
auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist
ierdurch nicht berechtigt.
38. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der
Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography
39.Andy Bachmann übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte,
es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
40. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von mir angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche
zu, es sei denn, die Lieferverzögerung wurde von mir oder einer meiner Zulieferfirmen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht.
41. Meine Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz grob fahrlässiger oder vorsätzlich verschuldeter
Schäden beschränkt. Bei Verlust oder Beschädigung von Filmen, Negativen und digitalen Speichermedien
beschränkt sich meine Ersatzpflicht darauf, neues Filmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa
bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.
7. Nebenpflichten
42. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen den Andy Bachmann übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungsund
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
8. Datenschutz
43. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Andy Bachmann Photograph verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
9. Schlussbestimmungen
44. Es gilt das Recht der Schweiz, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
45. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
46. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 15.09.2013. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andy Bachmann / Andy Bachmann Photography